Wendepunkt

Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt

(§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1)


Ziel:


Primäres Ziel ist die Förderung bzw. Herstellung der Integrationsbereitschaft und – fähigkeit der Teilnehmer. Hier erzielte Erfolge sollen und müssen sich dann in einem Wechsel in weiterführende und arbeitsmarktnähere Maßnahmen bzw. Wege mit gesteigerten Verhaltenssätzen fortsetzen. Lern- und Veränderungsprozesse werden weniger im Bereich Fach- und Allgemeinwissen (also nicht auf der Ebene kognitiv orientierter Qualifizierung), sondern zuerst im Bereich der Persönlichkeitsentwicklung, der Einstellung und der persönlichen Lebensumstände angestrebt, da hier die grundlegenden Vermittlungs- und Integrationshemmnisse vor allen weiteren Schritten zu bearbeiten sind.

 

Zielgruppe:


·   Das Angebot richtet sich an junge erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Orientierungsbedarf, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die arbeitsmarktfern sind und

·   Aktuell den Ansprüchen des Arbeitsmarktes in Form einer Arbeitsstelle oder eines

    Ausbildungsplatzes nicht gewachsen sind und die nicht über die  selbstorganisatorischen

    Kompetenzen und die Motivation verfügen, sich am ersten Arbeitsmarkt zu platzieren

·   Die den Ansprüchen arbeitsmarktnaher Maßnahmen auf der Ebene von Motivation,

    Selbstorganisation und sozialer Kompetenz nicht gewachsen sind

·   Bei denen nicht ohne weiteres ersichtlich ist, welcher Integrationsweg geeignet ist.

    Die Arbeitsmarktferne korreliert dabei häufig mit einem oder mehreren der nachgenannten

    Faktoren:

·   Mit persönlichen Problembeständen

·   Mit problematischen biografischen Gegebenheiten

·   Mit einem krisenanfälligen und instabilen sozialen Umfeld

·   Ungünstigen Bildungsvoraussetzungen und/oder mangelnden individuellen Kompetenzen

·   Mit einer problematischen Verhaltensoberfläche

 

Ausgangspunkt ist eine Reihe zu erwartenden problematischen Akzentuierungen auf der Ebene der Person (aggressiv-ablehnende Muster , ängstlich-vermeidende Muster , resignativ-passive Muster), die einem Beratungszugang entgegenstehen und die dazu führen, dass Hilfe und Unterstützungsangebote nicht angenommen werden.

 

Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass die Kunden zunächst nicht gruppenfähig sind und das ein Beratungszugang und ein Vertrauensverhältnis vor einer Gruppenphase in Face-to-Face-Situationen nach dem Socialcoaching Modell aufzubauen ist.

 

Zeitlicher Umfang und Struktur:


Die Maßnahme umfasst in rund 7 Monaten individueller Verweildauer maximal 232 UE, wovon 72 UE in Form von Einzelcoaching und 160 UE im Kleingruppen mir durchschnittlich 5 Teilnehmern angeboten werden.

Die Maßnahme setzt sich zusammen aus drei Phasen:

Phase 1: Anbindungsphase (Dauer: ca. 8 Wochen)

Phase 2: Umsetzungsphase (Dauer: ca. 16 Wochen)

Phase 3: Ablösungsphase (Dauer: ca. 4 Wochen)

Stundensatz:  Euro

 

Die Finanzierung erfolgt durch einen Aktivierungs- u. Vermittlungsgutschein (AVGS) der Agentur für Arbeit oder des Job-Centers.