Qualifizierungs– und Integrationscoaching

Qualifizierungs– und Integrationscoaching


Qualifizierungs– und

Integrationscoaching

 

Ziel


Ziel der Maßnahme ist der Abbau von Vermittlungshemmnissen zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.

Um dieses Ziel zu erreichen, werden bei mobilitas folgende massnahmen durchgeführt:


   • Integrationscoaching

   • fachtheoretische berufliche

     Kenntnisvermittlung

   • begleitendes Coaching

   • bei Bedarf: Training Deutsch für den

     Beruf



Zielgruppe


Die Maßnahme ist speziell für von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende, Arbeitslose und erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit fachlichem Qualifizierungs- und Orientierungsbedarf konzipiert worden. 

 


Inhalte


Der Vorteil dieser Maßnahme liegt im modularen Aufbau. Daher ergibt sich der Umfang aus dem Handlungsbedarf des Teilnehmers bzw. der Teilnehmerin und kann zeitlich und inhaltlich individuell gestaltet werden.

 

Modul 1: Integrationscoaching


Einzelcoaching

 • Kommunikation und Verhalten im Betrieb

 • Sozialbetreuung

 • Abbau von Vermittlungshemmnissen

 • Bewerbungscoaching (z. B.

   Bewerbungsstrategien, 

   Unterlagenoptimierung, 

   Vorstellungsgespräche,

   Onlinebewerbung)

 • Unterstützung bei der Vermittlung


Modul 2: Kenntnisvermittlung


Einzelcoaching

 • Berufsbereiche Pflege, Reinigung,   

   HoGa,

 • Verkauf gemäß individuellem   

   Qualifizierungsplan

 • Reflexion der Fortschritte Prävention

   und Intervention bei drohenden

   Problemen im Betrieb 

 • bei Bedarf Einstufungstest


Modul 3: Deutsch für den Beruf


Einzelcoaching

 • Feststellung der mündlichen und   

   schriftlichen Sprachkompetenz,

   bei Bedarf über Einstufungstest

 • allgemeiner und berufsbezogener

   Wortschatz

 • Grammatik

 • berufsbezogene Kommunikation

   Verstehen und Wiedergeben von

   branchenspezifischen

   Zusammenhängen



Dauer der Maßnahme


Die Maßnahme umfasst maximal 100 UE in Einzelcoaching und wird in einem Zeitraum von 10 Wochen durchgeführt.


Die Finanzierung erfolgt durch einen Aktivierungs- u. Vermittlungsgutschein (AVGS) der Agentur für Arbeit oder des Job-Centers.


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