Business Sprachtraining
Business Sprachtraining
Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen (§ 45 Abs. 1 S.1 Nr. 2)
Ziel:
Ziel der Maßnahme ist, die Teilnehmer durch Einzelcoaching in die Lage zu versetzen, berufsbezogene Kenntnisse in der Zielsprache zu erlangen und somit eine Verringerung bzw. Beseitigung von Vermittlungshemmnissen zu erreichen.
Zielgruppe:
Die Zielgruppe bilden alle förderfähigen Personen nach SBG II und SGB III, bei denen das oben genannte Ziel erreicht werden soll.
Zeitlicher Umfang und Stundensatz:
Die Teilnahme richtet sich nach dem individuellen Bedarf des einzelnen Kunden. Die Anzahl der Stunden beim Träger beträgt maximal: 150 Stunden
Stundensatz:
Vorgehen und Methodik:
Im Rahmen dieses Coachings können alle Fremdsprachen trainiert werden, deren Kenntnisse für den Kunden zur Aufnahme des Zielberufs notwendig sind, z. B. Deutsch, Englisch, Französisch
Methodik:
Das Einzeltraining wird in der Zielsprache durchgeführt. Deutsche Hilfestellungen werden nur gegeben, wenn es unvermeidbar ist. Das Einzeltraining hat den Vorteil, dass der Lernverlauf vollständig an das individuelle Lerntempo des Teilnehmers angepasst werden kann.
Das Sprachtraining ist auf die kommunikative Kompetenz im Berufsalltag fokussiert.
Inhalte:
Einführungstraining als Einzelcoaching: maximal 50 UE
Aufbautraining als Einzelcoaching: maximal 100 UE
Das Sprachtraining kann, abgestimmt auf den individuellen Bedarf des Kunden, folgende Inhalte umfassen:
· Erweiterung der Sprachkompetenz
· Aufbau bzw. Erweiterung des berufsbezogenen Wortschatzes
· Telefontraining
· auf das berufliche Fachgebiet abgestimmte Übungen von Kommunikationssituationen im Berufsalltag / in der Geschäftswelt
· darüber hinaus können folgende Kommunikationssituationen trainiert werden:
Terminvereinbarung; Buchung von Flug, Hotel, Mietwagen auf Geschäftsreise, Training der interkulturellen Kompetenz
Die Finanzierung erfolgt durch einen Aktivierungs- u. Vermittlungsgutschein (AVGS) der Agentur für Arbeit oder des Job-Centers.