Starte durch!
Starte Durch!
Heranführung an den Arbeitsmarkt
(§ 45 Abs. 1 S.1 Nr. 1 und 3, SGB III sowie nach § 16 Abs.1 SGB II)
Ziel
Die Maßnahme führt die Teilnehmer mit dem perspektivischen Ziel an den Arbeitsmarkt zum Zweck der Arbeitsaufnahme heran oder eine drohender Arbeitslosigkeit abzuwenden. Bewirkt wird dies durch die Minimierung von Vermittlungshemmnissen, die in der Person bzw. den persönlichen Lebensumständen der Teilnehmer begründet sind.
Zielgruppe
Die Maßnahme richtet sich i.d.R. an langzeitarbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte, oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitssuchende mit multiplen Vermittlungshemmnissen, wie z.B.
· Körperliche und psychische gesundheitliche Einschränkungen
· Defizite der Alltagsbewältigung
· Soziale Isolation
· Sonstige persönliche Problemlage
Zeitlicher Umfang und Maßnahmenstruktur
Die Dauer der Maßnahme erstreckt sich über 12 Monate und beinhaltet 144 Unterrichtseinheiten (UE), die sich auf drei Maßnahmenabschnitte verteilen.
Methodik und Inhalt
Die Maßnahme wird in Form von Gruppencoachings durchgeführt und gliedert sich in 3 Module.
Modul 1: Bewerbungsaktivitäten
Im Ergebnis der Maßnahme stehen die Bewerbungsunterlagen im Bewerbungsmanagement der BA in guter Qualität für den Eingliederungsprozess zur Verfügung.
Eine Begleitung zu Vorstellungsgesprächen ist möglich (nur mit Zustimmung des Teilnehmers)!
Modul 2: Orientierung und Aktivierung
Modul 3: Gesundheit erhalten und fördern und Kompetenzen stärken
Hinweis: Insbesondere bei diesem Modul ist Wert darauf zu legen, dass es lebensnah, praktisch und lebendig gestaltet wird.
Die Finanzierung erfolgt durch einen Aktivierungs- u. Vermittlungsgutschein (AVGS) der Agentur für Arbeit oder des Job-Centers.