Stabcoaching

Stabcoaching

Stabilisierung von Ausbildungs- und Beschäftigungs­verhältnissen

Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme

(§ 45 Abs. 1 S.1 Nr. 5)

 

Ziel

 

Diese Maßnahme dient der Stabilisierung von geförderten und ungeförderten Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnissen, um eine Beendigung oder vorzeitige Beendigung der Beschäftigung zu verhindern.

 

Zielgruppe

 

Personen, die wegen der Gestaltung (Befristung, Förderung, Höhe der Entlohnung) ihres Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend sind; die eine Unterstützung zur Entwicklung des Beschäftigungsverhältnisses benötigen, die nach längerer Arbeitslosigkeit eines Coachings zur Gestaltung des Berufs- und Lebensalltags bedürfen und deren dauerhafte Integration demzufolge als risikobehaftet zu bewerten ist.

 

Zeitlicher Umfang

 

maximal 6 -12 Monate, bis zu 72 Unterrichtseinheiten, pro Monat durchschnittlich 6 UE, auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten (abends oder samstags).

 

 

Vorgehen und Methodik

 

Mentoring-Programm:

·  Erarbeitung kooperativer Maßnahmen mit dem Betrieb:

   Planung  und Organisation von erforderlichen    Qualifizierungen,

   Einsatz von Fördermitteln, Zusammenarbeit mit sozialen

   Einrichtungen,

·  Einarbeitungs- und Entwicklungsplanung,

·  Bedarfsorientiertes Coaching,

·  Beratungsgespräche mit Arbeitgeber und Arbeitnehmer

 

Inhalte

 

Zur Stabilisierung, Entwicklung und dem Ausbau von geförderten oder ungeförderten Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnisse wird ein Jobmentor einbezogen, der Kontakt zum jeweiligen Arbeitgeber aufnimmt. Die Mentoring-Maßnahme hat das Ziel, den Arbeitgeber für die Beteiligung zu gewinnen und einzubeziehen.

Oftmals werden Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnisse nicht wegen mangelnder fachlicher Eignung beendet, sondern weil persönliche oder soziale Probleme auftreten, für deren Klärung zusätzliche Zeit und Anstrengungen erforderlich gewesen wären.

Durch das das Mentoring-Programm werden solche Probleme aufgefangen und die Risiken eines Beschäftigungsabbruches werden vermindert.

Das betrifft persönliche oder soziale Probleme (z. B. Überforderung am Arbeitsplatz, Probleme in der Partnerschaft/Familie). Auch fehlende oder nicht ausreichende berufsfachliche Kenntnisse werden - bevor sie zu einem Risikofaktor werden – erkannt und durch entsprechende Förderungen ausgeglichen. Dabei ist der Jobmentor kontinuierlicher Ansprechpartner für Arbeitnehmer und Betrieb.

Zur Mentoring-Maßnahme gehören:

 · Einarbeitungsplanung mit konkreten Ziel- und

   Teilzielvereinbarungen,

 · Regelmäßige Rückmeldegespräche,

 · Beobachtung und Dokumentation der Entwicklung fachlicher, 

   persönlicher und sozialer Kompetenzen,

 · Betriebsbesuche,

 · Krisenintervention,

 · Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz.

Die Finanzierung erfolgt durch einen Aktivierungs- u. Vermittlungsgutschein (AVGS) der Agentur für Arbeit oder des Job-Centers.

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