Stabcoaching
Stabilisierung von Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnissen
Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme
(§ 45 Abs. 1 S.1 Nr. 5)
Ziel
Diese Maßnahme dient der Stabilisierung von geförderten und ungeförderten Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnissen, um eine Beendigung oder vorzeitige Beendigung der Beschäftigung zu verhindern.
Zielgruppe
Personen, die wegen der Gestaltung (Befristung, Förderung, Höhe der Entlohnung) ihres Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend sind; die eine Unterstützung zur Entwicklung des Beschäftigungsverhältnisses benötigen, die nach längerer Arbeitslosigkeit eines Coachings zur Gestaltung des Berufs- und Lebensalltags bedürfen und deren dauerhafte Integration demzufolge als risikobehaftet zu bewerten ist.
Zeitlicher Umfang
maximal 6 -12 Monate, bis zu 72 Unterrichtseinheiten, pro Monat durchschnittlich 6 UE, auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten (abends oder samstags).
Vorgehen und Methodik
Mentoring-Programm:
· Erarbeitung kooperativer Maßnahmen mit dem Betrieb:
Planung und Organisation von erforderlichen Qualifizierungen,
Einsatz von Fördermitteln, Zusammenarbeit mit sozialen
Einrichtungen,
· Einarbeitungs- und Entwicklungsplanung,
· Bedarfsorientiertes Coaching,
· Beratungsgespräche mit Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Inhalte
Zur Stabilisierung, Entwicklung und dem Ausbau von geförderten oder ungeförderten Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnisse wird ein Jobmentor einbezogen, der Kontakt zum jeweiligen Arbeitgeber aufnimmt. Die Mentoring-Maßnahme hat das Ziel, den Arbeitgeber für die Beteiligung zu gewinnen und einzubeziehen.
Oftmals werden Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnisse nicht wegen mangelnder fachlicher Eignung beendet, sondern weil persönliche oder soziale Probleme auftreten, für deren Klärung zusätzliche Zeit und Anstrengungen erforderlich gewesen wären.
Durch das das Mentoring-Programm werden solche Probleme aufgefangen und die Risiken eines Beschäftigungsabbruches werden vermindert.
Das betrifft persönliche oder soziale Probleme (z. B. Überforderung am Arbeitsplatz, Probleme in der Partnerschaft/Familie). Auch fehlende oder nicht ausreichende berufsfachliche Kenntnisse werden - bevor sie zu einem Risikofaktor werden – erkannt und durch entsprechende Förderungen ausgeglichen. Dabei ist der Jobmentor kontinuierlicher Ansprechpartner für Arbeitnehmer und Betrieb.
Zur Mentoring-Maßnahme gehören:
· Einarbeitungsplanung mit konkreten Ziel- und
Teilzielvereinbarungen,
· Regelmäßige Rückmeldegespräche,
· Beobachtung und Dokumentation der Entwicklung fachlicher,
persönlicher und sozialer Kompetenzen,
· Betriebsbesuche,
· Krisenintervention,
· Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz.
Die Finanzierung erfolgt durch einen Aktivierungs- u. Vermittlungsgutschein (AVGS) der Agentur für Arbeit oder des Job-Centers.