Bewerberbüro

Bewerberbüro

Bewerberbüro

Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt

(§ 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1)

 


Ziel


Das Bewerberbüro richtet sich an Kunden, die Bewerbungen versenden möchten, aber nicht über die notwendigen Voraussetzungen verfügen. Ihnen wird sowohl das notwendige technische Equipment als auch die fachkundige Beratung zur Verfügung gestellt. Die Maßnahme findet in einer Gruppe mit maximal 12 Teilnehmern statt.

 


Zielgruppe


Diese Maßnahme wurde für Menschen ins Leben gerufen, die dem Geltungsbereich SGB II und SGB III unterliegen. Sie wendet sich also an Arbeitsuchende sowie Ausbildungssuchende.

Insbesondere sollen durch das Bewerberbüro Kunden angesprochen werden, die über vollständige Bewerbungsunterlagen verfügen bzw. bereits diverse Maßnahmen absolviert haben.

 


Zeitlicher Umfang und Stundensatz


Der Kunde kann das Bewerberbüro maximal 5 Unterrichtseinheiten (UE) pro Woche während der Öffnungszeiten des Standorts nutzen. Ein AVGS für das Bewerberbüro kann für maximal 12 Wochen (insgesamt  60 UE) ausgestellt werden.


 

Inhalt


Das Bewerberbüro ist bewusst nicht als klassische Maßnahme konzipiert, sondern gewährt den Kunden einen flexiblen Zugang zu Infrastruktur und Beratung in ihrem Bewerbungsprozess.

Es bestehen keine festen Anwesenheitszeiten. Der Kunde entscheidet selbst, wann er das Bewerberbüro in Anspruch nimmt. Ein Job Coach steht den Kunden während der Öffnungszeiten des Standorts bei ihren Fragen und Anliegen rund um das Thema Bewerbung zur Verfügung.

Die Maßnahme ist modular aufgebaut.

 

Das Bewerberbüro dient als Anlaufstelle im Bewerbungsprozess. Materialien für die Erstellung von Postbewerbungen stehen zur Verfügung ebenso Briefmarken.


Zur individuellen Gestaltung der Bewerbungsunterlagen der Teilnehmer leistet der Job Coach Unterstützung im Bewerbungsprozess. Dazu werden die Teilnehmer einzeln oder in Kleingruppen von maximal 3 Personen betreut.

Die PC-Arbeitsplätze sind mit Internetzugang und der erforderlichen Hard- und Software ausgestatten, um bestmögliche Bewerbungsunterlagen zu erstellen.



Die Finanzierung erfolgt durch einen Aktivierungs- u. Vermittlungsgutschein (AVGS) der Agentur für Arbeit oder des Job-Centers.


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